AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.10.2023

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen

zwischen der Hebamme Sophia Wagner (im Folgenden, die „Hebamme“) und der Interessentin bzw. Teilnehmerin in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages. Der Umfang der Leistungen der Hebamme (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der

sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche

oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. 

  

  1. Vertragsschluss

 

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme ist zunächst unverbindlich. Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt per Anmeldungsformular auf der Homepage unter wagnersophia.hebamio.de/kursliste. Bei der Anmeldung über die Hompage der Hebamme ist die Interessentin verpflichtet alle personenbezogenen und abrechnungsrelevanten Daten anzugeben und das Lesen und die Zustimmung zu den AGB’s zu bestätigen. Wurden die AGB’s bei Kursbuchung nicht übermittelt werden diese per Mail zugesandt und gelten als bestätigt, wenn kein eindeutiger Widerspruch durch die Interessentin per Mail oder per Post innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Mit

Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande, ist rechtskräftig und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.  

 

Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. 

Sollte dies nicht zutreffen, muss die Interessentin eine Einverständniserklärung eines

Erziehungsberechtigten vorlegen. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird

auf die jeweilige Leistungsbeschreibung Bezug genommen, Fragen zu den Angeboten sollten vor der Anmeldung geklärt werden. Ungeklärte Fragen, bedingen keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-

Mail. Der Teilnehmerin wird angeraten, die E-Mail-Adresse der Hebamme in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen.

Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die

Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

  

 

 

 

  1. Kursangebot und Kursort

(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die

erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs

bis drei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen. 

(2) Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis

des ursprünglichen Kursortes vor. 

  

 

 

  1. Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung und Ersatztermine

(1) Die Hebamme behält sich vor, einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht

begründet. 

(2) Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit

anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten oder auf eine Online-Kurseinheit umgestellt. 

  

  1. Höhe und Zahlung der Kursgebühr/ des Partnerbeitrages

(1) Die Zahlung der Kursgebühren sowie des Partnerbeitrags erfolgt grundsätzlich per

Überweisung bei Erhalt der Rechnung oder bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn. 

(2) Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der

aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in

Rechnung gestellt. 

(3) Privat versicherte Teilnehmerinnen (Selbstzahlerinnen) erhalten eine private Rechnung

über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen des

Bundeslandes Hessen. Diese ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung

fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3

BGB) erstattet wird. 

(4) Bei einzelnen Kursen kann auch eine Barzahlung am ersten Kurstag möglich sein.

Dies ist aber zuvor mit der Kursleitung abzusprechen. 

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim

Leistungsumfang und bei der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife

schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine

Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird

neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. 

  

  1. Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. 

(2) Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme

auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt. 

  

  1. Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht

(1) Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten

körperlichen Zustand zu erscheinen. 

(2) Der Hebamme ist vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen,

sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den

bevorstehenden Kurs auswirken können. 

  

  1. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu: 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die

überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden kann. 

Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14

Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14

Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir  (Hebamme Sophia Wagner) mittels einer

eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht

vorgeschrieben ist. 

"Widerruf 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir  den von mir/uns (*)

abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der

folgenden Dienstleistung: 

Gebucht am/erhalten am: 

Name des/der Verbraucher(s): 

Anschrift des/der Verbraucher(s): 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): 

Datum: 

(Unzutreffendes streichen)" 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs: 

Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich,

spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den

Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Dienstleistung bereits während der

Widerrufsfrist begonnen, so hat die Teilnehmerin an die Hebamme einen angemessenen

Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen

Dienstleistung entspricht.  

Ende der Widerrufsbelehrung  

  

  1. Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte

Kurseinheiten 

(1) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses

entstehen keine Kosten für die Teilnehmerin. Der Kursbeitrag wird der Teilnehmerin

vollständig erstattet. 

(2) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn erhält

die Teilnehmerin (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu

begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% des Partnerbeitrages. 

(3) Bei späterer oder ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Fernbleiben von

Kurseinheiten erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die

vollständige Kursgebühr und den vollständigen Partnerbeitrag, auch wenn der Kurs von der

Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird. 

Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die

Teilnehmerin versuchen, sich den von der Hebamme in Rechnung gestellten Betrag, von der

Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Hebamme übernimmt hierfür keine Verantwortung. 

(4) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung

einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach

sich. 

(5) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für

sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat. 

(6) Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als

Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren

Eingang von der Hebamme schriftlich bestätigt wurde. 

(7) Kurseinheiten, welche von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen werden, werden von der Krankenkasse nicht bezahlt und somit der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Grund für das Versäumen der Einheit ist hierbei irrelevant. Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich bei jeder Kurseinheit, die vorliegenden Versicherungsbestätigung für die aktuelle Kursstunde zu unterzeichnen.

  

  1. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte

Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender

Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.  

  

  1. Beschädigung vom Eigentum der Teilnehmer

(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von

Teilnehmerinnen (z.B. Brillen, Smartphones), wenn dieses während der Übungen

beschädigt wird. 

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

(3) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und

Garderobe. 

  

  1. Beschädigung der Gesundheit

(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn

diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den

Übungsanleitungen steht. 

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

  

  1. Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme

Reklamationen bezüglich einer von einer Teilnehmerin empfundenen Schlechtleistung der

Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende vorzutragen.